9. April 2019

Staatrojaner jetzt auch für den Verfassungsschutz? Nein Danke!



Vor einem Jahr gingen wir in Bayern alle gegen das neue Polizeiaufgabengesetz auf die Straße. Wir wollten keinen CSU-Überwachungsstaat, keine „drohende Gefahr“ im Polizeigesetz, keine enorm ausgeweiteten Befugnisse der Polizei. Das Ende ist bekannt: die damals noch absolute CSU-Mehrheit im Landtag verabschiedete das Gesetz trotzdem. Jetzt plant Innenminister Horst Seehofer den nächsten Großangriff auf unsere Freiheitsrechte und eine großangelegte Kontrollaktion in Würzburg zeigt, wohin die Reise im CSU-Staat gehen könnte.

Darf der VS bald auch online durchsuchen?

Aber der Reihe nach. Seehofer möchte nun auch dem Verfassungsschutz Befugnisse zur Online-Durchsuchung erteilen. Bisher durfte auf Bundesebene rechtlich abgesichert nur das Bundeskriminalamt Trojaner auf elektronische Geräte von Tatverdächtigen aufspielen, auslesen und mit sogenannter Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) auch die Kommunikation von Verdächtigen auslesen. Der BND nutzte zwar schon ähnliche Technologie, dort ist aber die rechtliche Grundlage unklar. Gleichwohl geht es beim BKA um die Überwachung von Tatverdächtigen. Schon hier ist dieser massive Grundrechtseingriff, der mit einer Online-Durchsuchung und der Quellen-TKÜ einhergeht, abzulehnen.

Im Fall des Verfassungsschutzes, der nun diese Rechte auch erhalten soll, geht es jedoch nicht um Tatverdächtige, sondern um Gefahrenabwehr. Und wer eine Gefahr darstellt und deswegen überwacht werden darf, das entscheidet im Zweifel der Verfassungsschutz. Es zeigt sich, dass – wie schon beim PAG – die Eingriffsschwelle der Behörden enorm gesenkt werden soll. Das hat besonders negative Wirkungen, da der Verfassungsschutz ein politischer Akteur ist. Der Verfassungsschutz wendet die wissenschaftlich unhaltbare Extremismustheorie an, um das, was sich Rechtskonservative unter einer Mehrheitsgesellschaft vorstellen, gegen „Links- und Rechtsextremist*innen“ zu verteidigen. In der Realität geht der Verfassungsschutz mit einem enormen Tatendrang gegen linke Aktivist*innen vor, während er bei Nazis lieber mal wegschaut oder – siehe NSU – sogar im Verdacht steht, tatkräftig mitzuhelfen.

Der Weg zur “drohenden Gefahr” ist kurz

Aus einer emanzipatorischen Perspektive heraus – und das ist auch Beschlusslage der GRÜNEN JUGEND – gehört der Verfassungsschutz abgeschafft. Doch Horst Seehofer vergrößert lieber dessen Befugnisse. Und diese Befugniserweiterung könnte verheerende Folgen für antifaschistische Initiativen, die Umweltbewegung oder auch Hilfsorganisationen für Geflüchtete haben. Beim Verfassungsschutz gilt man schnell als „linksextrem“; es reicht oftmals, sich für eine andere als eine rechtskonservative Gesellschaft einzusetzen. Der Weg zur „Gefahr“ ist dann nicht mehr weit. Dürfte der Verfassungsschutz dann Online-Durchsuchungen anwenden, sind die Freiheitsrechte emanzipatorisch eingestellter Menschen, die in sein Visier geraten sind, in höchster Gefahr.

Am Beispiel des neuen PAGs in Bayern sieht man, wie Behörden neue Befugnisse nutzen, um sie gegen missliebige Personen einzusetzen. In Würzburg wurden zuletzt 137 feiernde Jugendliche bis zu drei Stunden von der Polizei festgehalten und durchsucht. Sie mussten sich zum Teil mit dem Gesicht an eine Wand stellen. Wer aufs Klo musste, durfte nicht die Toilette aufsuchen, sondern lediglich unter Aufsicht in den Main urinieren. Laut der „Mainpost“ begründet die Polizei dieses Vorgehen mit der im PAG neu eingeführten Kategorie der „drohenden Gefahr“. Dieses Beispiel zeigt klar, dass neue Befugnisse der Sicherheitsbehörden jede*n treffen können.

Deswegen ist klar: unseren Widerstand, den kann der Horst haben, wenn er unsere Freiheitsrechte weiterhin zerstören will!

Dieser Text wurde verfasst von Sebastian.



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